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ZPO 138 Abs. 1
Gerichtliche Zustellung und "PickPost".
22.12.2014
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PS140163
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Obergericht des Kantons Zürich
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II. Zivilkammer
Details
Die Zustellungsart "PickPost" ist für Gerichts-Urkunden nicht zulässig. Diverse Mängel im Verfahren des Bezirksgerichts und der Post.
Obergericht des Kantons Zürich
II. Zivilkammer
Beschluss
22.12.2014
PS140163
ZPO 138 Abs. 1
Die Unzulässigkeit des "PickPost"-Dienstes für Gerichtsurkunden ergibt sich nicht nur aus der AGB der Post selber, sondern auch daraus, dass der Empfänger einer "PickPost"-Sendung nicht darauf hingewiesen wird, es sei eine Gerichtsurkunde abzuholen - das ist aber nach BGE 138 III E. 3.2 Bedingung dafür, dass beim Nichtabholen die Zustellfiktion greift.
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011