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ZPO 99 Abs. 1
Voraussetzungen der Sicherheit für die Entschädigung
27.09.2012
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LB120033
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Obergericht des Kantons Zürich
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II. Zivilkammer
Details
Auf die finanzielle Situation eines auch massgeblichen Teilhabers einer Gesellschaft kommt es nicht an. Auch aus mehreren erfolgten Betreibungen kann nicht auf eine Gefährdung der Parteientschädigung geschlossen werden. Weitere (vorgetragene und als unwesentlich erkannte) Umstände.
Obergericht des Kantons Zürich
II. Zivilkammer
Beschluss
27.09.2012
LB120033
ZPO 99 Abs. 1
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011