Kollegialgericht
Vorsitzende:
Bezirksgerichtspräsidentin
Mitglieder:
der Vizepräsident sowie die übrigen Mitglieder des Bezirksgerichts
Einzelrichter (alle Verfahrensarten)
Die Bezirksgerichtspräsidentin, der Vizepräsident sowie die übrigen Mitglieder des Bezirksgerichts (auf Anordung der Präsidentin)
Mietgericht
Präsident:
Der Vizepräsident
Sekretariat:
Die jeweiligen juristischen Sekretärinnen und Sekretäre
Paritätische Schlichtungsbehörde
Vorsitzende: Die juristischen Sekretärinnen und Sekretäre sowie der Gerichtsschreiber
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