Ein Auditorat an den zürcherischen Bezirksgerichten ermöglicht Studienabgängerinnen und Studienabgängern den Einstieg in die Rechtspflege. Die Tätigkeit als Auditorin oder Auditor ist in der Regel auf ein Nettojahr befristet und soll einen möglichst vielseitigen Einblick in die verschiedenen Bereiche und Aufgaben eines Gerichtes ermöglichen. Das Auditorat wird als Praxisjahr im Sinne der Zulassungsbedingungen für die Anwaltsprüfung (
LS 215.1) angerechnet.
Das Bezirksgericht Hinwil beschäftigt acht Auditorinnen und Auditoren. Im Rahmen des Auditorats erhalten Sie Einblicke in alle Tätigkeitsbereiche, für die ein Bezirksgericht im Kanton Zürich zuständig ist. Durch die Teilnahme an Verhandlungen und die Redaktion von Entscheidanträgen erhalten Sie insbesondere Einblick in das Zivilrecht (z.B. Forderungen inkl. arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Familien- und Mietrecht), Strafrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.
Falls Sie an einem Auditorat interessiert sind, richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung insbesondere unter Beilage von:
Lebenslauf mit Foto
Maturzeugnis und universitäre Prüfungsbescheinigungen samt Notenblatt
allfällige Arbeitszeugnisse
Handlungsfähigkeitszeugnis
Auszug aus dem Zentralstrafregister
an den Gerichtsschreiber lic. iur. A. Wolfensperger.
Im Übrigen wird auf die Verordnung über die Gerichtsauditoren und Gerichtsauditorinnen vom 20. Juni 2000 (
LS 211.23) verwiesen.
Das Bezirksgericht Hinwil führt keine chronologische Interessentenliste.
Das Gericht wendet sich bei abzeichnender Vakanz an die Bewerber.